Unfallchirurgie
In der Unfallchirurgie werden alle Unfallverletzungen und deren Spätfolgen behandelt. Zu meinen Aufgaben als Unfallchirurg gehört auch die medizinische und die berufliche Rehabilitation. Am Ende steht häufig ein Gutachten zur Dokumentation und Bewertung verbliebener Unfallfolgen, insbesondere für deren Entschädigung durch die gesetzliche und private Unfallversicherung.
Verletzungen der Haut (Wunden) , der Muskeln (z.B. Quetschungen, Zerreißungen), von Sehnen und Bändern (z.B. Sehnen- oder Bänderrisse) und von Knochen und Gelenken (z.B. Frakturen, Verrenkungen und Verrenkungsbrüche) lassen sich mit konservativen und operativen Therapieverfahren behandeln. Für die Auswahl des Therapieverfahrens und damit zur Minimierung der Unfallfolgen spielt die Erfahrung des Unfallchirurgen die entscheidende Rolle. Dabei kann ich auf eine 28-jährige Krankenhaus-Erfahrung zurückgreifen.
Durchgangsarzt
Als D-Arzt bin ich für alle gesetzlichen Unfallversicherungen (Unfallkassen , Berufsgenossenschaften) zugelassen. Darum behandeln wir alle Patient(inn)en nach
- Wegunfällen
- Arbeitsunfällen
- Schulunfällen


Vertragsarzt für Chirurgie
Als Vertragsarzt für Chirurgie bin ich für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Bei allen Kassenpatient(inn)en, selbverständlich aber auch allen Privatversicherte(n) und Selbstzahler(inne)n behandeln wir alle
- Sportunfälle
- häuslichen Unfälle
Medizinische Gutachten
Versicherungsanfragen und Gutachten über Unfallfolgen und deren Bewertung erstelle ich für die gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) wie auch für Ihre private Unfallversicherung (PUV), wenn ich einen entsprechenden schriftlichen Auftrag von der Versicherung incl. Ihrer Entbindungserklärung von der Schweigepflicht erhalte. Sie werden dann von mir zu einer gutachterlichen Untersuchung in meinen Praxisräumen auf Termin eingeladen.